Auszug aus dem Protokoll der hochlöblichen Reichsständischen Protokolls Deputation auf dem Reichstage zu Stockholm d. 31 May 1756. E. D. Die Deputation liess sich des Gothenburgischen Consistorii eingesandte Erklärungen vortragen ber die Anmerkungen, so der 4:te Auschuss der Deputation iiber die Protokolle des beriihrten Consistorii gemachet, und sie dem Consistorio communiciret hatte: und da blieb die Deputation mit ihrer Aufmerksamkeit absonderlich bestehen bei der Erläuterung des 9:ten Moniti, und beigefigten Memorial des Dohmprobsten Hr Matthias Otto Ubechels. Und weil die Deputation fir nöthig fand, dass man auf dienliche IIilfsmittel denken miisse, dass die Deutsche Gemeine zu Gothenburg Bestand haben könnte, und dass man doch vorkommen möchte, dass die dabei seienden Schwedischen zuhörer nicht mit Deutschen Predigten und Beichten bedient wirden, so fand die Deputation fir nöthig per Extractum Protokolli zu begehren, dass das Consistorium mit dem fördersamsten, so möglich als es ist, bei dem bald zu Ende laufenden Reichstage, an die Deputation einen zuverlissigen Bericht einsenden wolle, in Ansehung der Teutschen und Schwedischen zuhörer, auch eine Abschrift der Privilegien gebörigen Ortes einzufsordern, welche dieser Versammlung in Gnaden sind vergönnet vworden und sie der Deputation zu senden. Ut Supra. auf Befehl S. Röök. P. P. In einem abgelassenen giinstigen Schreiben unter dem 16:te verwichenen Juni Monathes hat der Hr Doctor und Bischof und das Plurimum Venerandum Consistorium beliebet, uns Theil zu geben, was von der hochlöblichen Reichsständischen Protokolls Deputation angekommen, und unter dem 31 May per Extractum Protokolli ausgefertiget worden; nach Anleitung dessen hat man begehret dem Inhalt des berihbrten Protokolls eine gehörige Abschrift der Privilegien, so der Teutschen Versammlung in Gnaden sind vergönnet worden, nebst einem Bericht von dem Zustand der Gemeine in Ansehung der Teutschen und Schwedischen Zuhörer beizubringen. Demselben ehrerbietig zu solgen, haben unterzeichnete Vorsteher der beriihrten Kirche die Ehre, nicht nur in Demuth eine gehörige Abschrift der Privilegien zu iibergeben, welche der besagten Gemeine sind vergönnet worden, sondern auch einen Bericht von dem jetzigen werklichen Zustande der Gemeine abzustatten, der sich auf Uberzeugung der Wahrheit und unsrer eigenen Gewissen grindet. In einer solchen unverfålschten Absicht wirde es uns selbst eine Last seyn, wenn wir aussen liessen, oder es verschweigen vollten, dass die Gemeine in werflossenen Jahren in etwas abgenommen habe, nun aber hat sie in den letzteren Jahren an Stärke wieder um so zugenommen, dass sie anjezt zahlreicher ist, als sie vordem befunden ward. Gleiches Schicksal hatte auch die Deutsche Schule, welches augenscheinlich zu erfahren steht, denn zum Schluss des 1754 Jahres, und zum Anfange des 1755:ten waren da nicht uber 20 å 22. Kinder; allein die Zahl hat sich darauf zu 70 3 80 St. vermehret, welche in allen nöthigen Wissenschäften täglich unterwiesen werden, ein Drittel davon sind arme Kinder, die dergleichen gratis haben. Die Glieder der Versammlung sind allesamt Teutscke Zukörer und also können die von der Schwedischen Gemeine nicht dazu gerecknet werden, die gleickirohl zu unserm grössesten Verynugen mit uns dem allgemeinen Gottesdienst der unsrigen beiwohnen. Ubrigens, wenn es sich alsozutragen sollte, dass Jemand von der Gemeine, er sei entweder Schwedisch geboren, oder auch mit einer Schwedischen Frau verbunden, es begehren sollte, die Beichte und Communion in Schwedischer Sprache zu empfangen, so ist einer von unsern Pastoren dieser Sprache mächtig, und solchergestalt kann er ein solch Verlangen stillen, so dass daröber nicht die geringste Klage kann gefihrt werden, der gleichen