Bekantmachang. Die stimmberechtigten Nitglieder der hiesigen Christine Gemeinde, d. h. diejenig en, die den ihnen fir das Jahr 1870 debitirten Stimmschatz bezahlt haben, werden hiemit zur Zusammenkunft in der Kirche Dienstag d. 14 Novbr 9 Uhr Morgens berufen, zur Wahl eines Pastors bei der deutschen Abtheilung, wobei sie berechtigt sind, entweder selbst, oder durch einen miindlich in gehöriger Form bevollmächtigten Stellvertreter, oder durch einen schriftlichen Stimmzettel zum Pastor entweder einen der Nachgenannten, welche sich zum Amt gemeldet, nämlich Herrn Carl August Adam, Pastor in Gross Ottersleben in Preussen, Herrn Carl Wilhelm Wolff, Pastor in Brunsbiittel in Holstein, Herrn Carl Riedel, Pastor in Schwartan bei Libeck, Herrn Christian Imannel Harnisch, Pastors-Adjunct bei der deutschen Versamlung in Stockholm, Herrn Achilles Liegel, friher Hofprediger in Coburg oder einen andern competenten Geistlichen, der der deutschen Sprache vollkommen mächtig ist, zu erwählen. Die stimmberechtigten werden nach der heute justirten Wahlliste in der Reihenfolge aufgernfen, wie sie bei der Volkszählung im Herbst 1869 wohnhaft waren, von der I bis zum 10 Rote, 6, 7, 8, 9 10 Quartier, Il Rote, Vestra, Östra und Nya Haga, 12 Rote, und die ausserhalb der Stadt Wohnenden, wobei derjenige der sich beim Anfruf nicht meldet, als abwesend eingezeichnet wird nnd sein Stimmrecht verloren hat, und wird daran erinnert, dass die Vittwen der in der Wahlliste Aufgefihrten, seitdem verstorbenen Personen an der Wahl mit der Stimmzahl Theil nehmen können, wozu der Verstorbene laut Wahlliste berechtigt war. Gothenburg d. 31 October 1371, DER KIRCHENRATH. Formulair des Stimmzettels. Zu der zum 14 Novbr 1871 ausgesetzten Wahl des Pastors bei der deutschen Abtheilung der Christine Gemeinde in Gothenburg stimmt der Unterzeichnete auf N. N. (Titel, Vorund Zuname der Person). Unterschrift. Siegel. Obs. In Ermangelung eines Siegels mussen 2 Personen, welche selbst stimmberechtigt sein därfen,