Aftonbladet – 31 januari 1857, sida 1

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Dee Niedergerichte hieselbst bat Procurator 3 Fisci, Namens des löblichen Zehbntenamts, mit der Bitte um Verstattung eines öffentlichen Proclams, angezeigt: Am 12 September 1853 sei in Stockholm der dort als portugisischer General-Consul accreditirte hiesige Burger Andries van Randioyk Schut mit Tode abgegangen. Der Nachlass sei von der Wittwe, Maris Margaretba, geb. Sprinckhorn, repudiirt, von den Söhnen, Albertus Peter und Louis, cum beneficio inventarii angetreten Wworden. Und ist dieses Proclam dahin erkannt: dass alle, welche an diese Verlassenschaft aus einem Erbrechte oder aus irgend einem andern Rechtsgrände Anspräche erheben wollen, diese — und zwar Auswärtige durch einen hiesigen Bevollmächtigten — bis zum 17 April 1857, als einzigem, peremtorisch anberaumten Termine, im Niedergerichte zu melden und demnächst zu rechtfertigen schuldig sein sollen, bei Strafe des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens. Hamburg den 25 November 1856. Zur Beglaubigung: G: PEMÖLLER, Dr., Actuarius.

31 januari 1857, sida 1

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