Eidgenössisches Polytechsikum. Das Schuljahr 186566 beginnt an sämmtlichen Abtheilungen des Eidgenössischen Polyteohnikums mit dem 16. Ootober 1865. Anmeldungen zar Aufnahme sind schriftlich bis spätestens den 8. October an die Direction einzusenden; dieselben sollen die Fa :hechule und den Jahreskurs, in welche der Bewerber einzutreten wiinscht, und die Bewilligung von Eltern oder Vormund, sowie die genaue Adresse der Letztern enthalten. Beizulegen ist ein Altersausweis (fir den Eintritt ist das zuriäckgelegte 17. Altersjahr erforderlich) und ein Sittenzeugniss. zowie Zeugnisse iiber wissenschaftliche Vorbereitung oder praktische Berufsausibung. Ueber die Zeit der Aufnahme gibt das Programm, iber die bei derselben getorderten Kenntnisse oder die Bedingungen, unter welcheu: Dispens von der Aufnahmspriäfung gestattet werden kann, gibt das Regulativ der Aufnahmsbedingungen Auf:chluss. Beide sind durch die Kanzlei der Direction zu beziehen. Mit dem 1. October d. J. geht das Directorium auf Herrn Prof. Dr. G. ZEUNER iiber. Im Auftrage des schweizerischen Schulrates: Der Director der polytechnischen Schule, Prof. Dr. P. BOLLEY.