Aftonbladet – 18 oktober 1858, sida 1

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Vorladungen. Auf Imploriren Dris. juris Heinrich Theodor Behn fär den Bäckermeister Adolph: Christian Heinrich Sehlöpke als curator hereditatis der verstorbenen Elise Christiane geb. Bindel, des weil.. Johann Hinrich Vogt nachgelassenen Wiltwe belindet sich hieselbst ein öffentliches Proelama angeschlagen, wodureh zur allgemeinen Kunde gebracht wird, dass der am 29. Deeember 1855 hieselbst verstorbene Kerzengiesser Johann Hinrieh Vogt und dessen am 6. Februar 4838 gleichfalls mit Tode abgegangenen Ehefrau Elise Christiane geb. Binder (reet. Bind elysich einander gegenmseitig ihre wohlgexs onnenen Gäter, ibren nächsteå Erbena Acht Sehillinge vier Pfennige vorbehältlieh, gesehenkt und avfgelassen haben mit dem Anhänge, dais nach: des: Lävgstlebenden Tode der gesammte alsdann noch vorhandene: Naghlass zur Hälfte auf die Erben des M und zur Hälfte auf die Erben der Frau fallen solle; und wodureh sodann, naehdem beide genannte. Ehrleute nusmehbr.rerstorben sind, die Erben, Gläubiger und Eehuldnor des sell: hlesigom Kerzrengiessers Johann Hluarieh Vogt und seiner gleichfalls verstorbenen, aus Ahlingås auf Gottländ gebärtigen, Wittwe Elise Christiane geb. Bindel, imgleiehen Diejenigen, welehe zum Naehlasse derse!ben gehörige Sachew besitzen, aufgefordert und sehuldig erkannt werden, die Erbem und Glänbiger spätestens am 25: März 1859 untor dem Rechtsnaebtheile des Aussehlusses, Erstere im hiesigen Niedergeriehte, Letztere bei dem implorantisehen Erbschaftspfleger gegen Empfang eines Anmelde: im Falle des Widerspruebs aber gleiehfails im. hiesigen Niedergerichte, sich anzumrelden, die Sehuldner ihre Sehuld bei Vermeidung abermaliger Zahlung nur:an dem implorantischen Erbschaftspfleger zu entrichten, die. Inbaber von zum Nachlasse der Verstorbenen gehörigen Sachen endlich davon binnen obiger Frist ebendemselben Anzeige zu machen: Löbeek im Niedergerieht den. 41. September 4858. In fidem Bösc, Dr.

18 oktober 1858, sida 1

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