Der Niedergerichte hieselbst hat Procurator Fisci, Namens des löbliehen Zehntenamts, mit der Bitte um Verstattung eines öffentlieben Proclars, angezeigt: Am 12 September 1853 sei in Stoekholm der dort als portugisiseher General-Consul acereditirte hiesige Burger Andries vän Randioyk Schut mit Töde abgegangeo. Der Nachlass sei von der Wittwe, Maria Margaretha, geb. Sprinckhorn, repudiirt, voa den Söhnen, Albertus Peter und Louis, cum benefi-. cio, inventarii angetreten worden. Und ist dieses Proclam dahin erkannt: dass alle, welche an diese Verlassenschaft aus einem Erbrechte oder aus irgend einem andern Rechtsgrände Anspriche erheben wollen, diese — und 2zwår Auswärtige durch einen hiesigen Berollmächtigten — bis zum 17: April 1857, als einzigem, peremtoriseh anberaumten Termine, im Niedergerichte zu melden und demnäehst zu rechtfertigen schuldig sein kollen, bei Strafe des Ausschlusses und ewigen Stillsehweigens: Hamburg den 25 Növember 1856. Zur Beglaubigung: G. PEMÖLLER, Dr., Aetvarius.