Aftonbladet – 30 januari 1857, sida 1

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Den Niedergerichte hieselbst hat Procurator Fisci, Namens des löblichen Zehntenamts, mit der Bitte um Verstattung eines öffentlichen Proclams, angezeigt: Am 12 September 1853 sei in Stockholm der dort als portugisischer General-Consul acereditirte hiesige Bärger Andries van Randwyk Schut mit Tode abgegangen. Der Nachlåss sei von der Wittwe, Maria Margaretba, geb. Spriockhorn, repudiirt, von den Söhnen, Albertus Peter und Louis, cum benefitio inventarii angetreten worden. Und ist dieses Proclam dahin erkannt: dass alle, welche an diese Verlassenschaft aus einem Erbrechte oder aus irgend einem andern Rechtsgrände Anspriche erheben wollen, diese — und zwar Auswärtige durch einen hiesigen Bevollmächtigten — bis zum 17 April 1857, als einzigem, peremtorisch anberaumten Termine, im Niedergerichte zu melden und demnächst zu rechtfertigen schuldig sein sollen, bei Strafe des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens. Hamburg den 25 November 1856. . Zur Beglaubigung: G. PEMÖLLER, Dr., Actuarius,

30 januari 1857, sida 1

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