Aftonbladet – 29 januari 1857, sida 1

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Dem Niedergerichte hieselbst hat Procurator Fisei, Namens des löblichen Zehntenamts, mit der Bitte um Verstattung eines öffentlichen Proclams, angezeigt: Am 12 September 1853 sei in Stockholm der dort als portugisischer General-Consul accreditirte hiesige Bärger Andries van Randwyk Schut mit Tode abgegangen. Der Nachlass sei von der Wittwe, Maria Margaretba, geb. Sprinckhorn, repudiirt, von den Söhnen, Albertus Peter und Louis, cum beneficio inventarii angetreten worden. Und ist dieses Proclam dahin erkannt: dass alle, welche an diese Verlassenschaft aus einem Erbrechte oder aus irgend einem andern Rechtsgrände Anspräche erbeben wollen, diese — und zwar Auswärtige du.ch einen hiesigen Bevollmächligten — bis zum 17 April 1857, als einzigem, peremtorisch anberaumten Termine, im Niedergerichte zu melden und demnächst zu rechtfertigen schuldig sein sollen, bei Strafe des Ausseblusses uud ewigen Stillschweigens. Hausburg den 25 November 1856. Zur Beglaubigung: G. PEMÖLLER, Dr., Actuarius.

29 januari 1857, sida 1

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