fär sämmtliche Vorlesunzen (6—7.) gältigen Eintrittskarten ausgegeben werden. Ein beliebiges Honorar zur Deckung der Reseund andrer Unkesten wird nach den Vorlesungen entrichtet. — Zur Verhiätung störeaden Andrangs jedocb werden ktei der Anmeldung 46 f bko. Aufnabmsgebäbren hbinterlegt. Notabene. Es wird nur eine bestimmte Anzabl Eintrittskarten assgegeben; es ist daher zu wänschen, dass Diejenigon, die Wabres Interesse fär die Sache haben, sich dieselben bei Zeiten verschaffen, damit nisbt Andere ibnen zuvorkommen. ,