Aftonbladet – 22 juli 1843, sida 1

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Proclam. Auf Imploriren Herrn D:ris Heinrich von der Hude in cura bonorum der unter der Firma Peter Tode Nachfolger etablirt gewesenen Kaufleute Heinrich Friedrich Alexander Mozer und Carl August Mozer jun., belindet sich hieselbst ein öffentliches Proclama angeschiagen, wodurch alle Gläubiger und Schuldner des genannten insoivent gewordenen hiesigen Kaufleute Heinrich Friedrich Alexander Mozer und Carl August Mozer jun., welche unter der firma Peter Tode Nachfolger hieselbst etablirt gewesen sind, imgleichen alle, weiche zur Concursmasse derselben gehörige Gegenstände pfandweise, oder aus welchem Rechtstitel sonst in Besitz habenm, schuidig erkannt werden, die Gläubiger und Inhaber zur Concursmasse gehörige Gegenstände spätestens am 6 Juni d. k. J. 4844, Erstere, bei Vermeidung des Ausschlusses, sich an hiesigen Gerichte anzumelden, Letztere von den in ibrem Besitze befindlichen Gegenständen, bei Verlust der ihnen deran zustehenden Rechte, dem implorantischen Curatori bonorum Anzeige zu machen, die Schuldner endlich, bei Vermeidung abermaliger Zahlung, ibre Schuld an ebendenselben zu berichtigen. Aclum Liäbeck im Niedergerieht den 22 April 1843. In fidem WIBEL, Dr.

22 juli 1843, sida 1

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