Bekanntmachung. Das Hötel du Nörd in Libeck, der, in der besten Gegend der Stadt ;belegene, eben so sehr durchVollständigkeit als durch Eleganz seiner Einrithfungen sich auszeichnende Gasthof, bietet den Herren Reisenden jede wimschenswerthe Bequemlichkeit dar, und darf daherum so. mehr emptohlen werden, als darin fur diedprÄnpteste, Aufwartung und Bewifthung neuerdings Vorkehrungen getroffen sind. ;