Bekanntmachung. Das Hötel du Nord in Libeck, der, in der besten Gegend der Stadt belegene, eben so sehr durch Voll-: ständigkeit als durch Eleganz seiner Einrichtungen sich auszeichnende Gasthof, bietet den Herren Reisenden jede wimnschenswerthe Bequemlichkeit dar, und darf daher um so mehr emptohlen werden, als: darin fir die prowmpteste Aufwartung und Bewirthung, neuerdings Vorkehrungen getroffen sind. b